SCHULBEZOGENE JUGENSOZIALARBEIT
Die „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“ richtet sich an:
- Schüler – berät bei persönlichen, schulischen und familiären Problemen
- Eltern – Unterstützung bei Fragen der Erziehungs-/Schularbeit und im Umgang mit Institutionen
- Lehrkräfte – enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitung
Als vertrauenswürdige Bezugsperson leistet der Sozialpädagoge folgende Aufgaben:
- individuelle Unterstützung beim Lernen (Einzelfallhilfe)
- Einzelarbeit am Kind begleitend in der Unterrichtsstunde
- Gruppenarbeit außerhalb der Unterrichtsstunde
- es sind geplante Stunden entsprechend des Stundenplanes
Unterstützung erhalten Kinder mit:
- Integrationsstatus,
- Lernproblemen,
- Migrationshintergrund, die Hilfe bei fachlichen Begrifflichkeiten benötigen.
spontane Situationsklärung bei Verhaltensauffälligkeiten
- beruhigende Gespräche mit dem Kind
- Information der Eltern – Gespräche mit den Eltern
- sofortiger Kontakt zum Jugendamt in kritischen Situationen
Angebote für Kinder sozial schwacher Familien, die nicht den Hort besuchen
- Hausaufgabenbetreuung
- Hilfe bei schulorganisatorischen Angelegenheiten
- Training der Selbständigkeit
- Elternarbeit
Alle Eltern wurden am Schuljahresanfang von der Möglichkeit des Betreuungsangebotes unterrichtet.
- Es wurde ein Plakat/Flyer mit Hinweisen zur Tätigkeit und der Erreichbarkeit des Sozialpädagogen erstellt und zum ersten Elternabend der Schule ausgeteilt.
- In der Schulkonferenz wurde der Sozialpädagoge vorgestellt, das Betreuungsangebot erläutert und bestätigt. Neben festen Elternsprechzeiten steht der Sozialpädagoge bei Problemen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.