SCHULBEZOGENE JUGENSOZIALARBEIT

Die „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“ richtet sich an:

  • Schüler – berät bei persönlichen, schulischen und familiären Problemen
  • Eltern – Unterstützung bei Fragen der Erziehungs-/Schularbeit und im Umgang mit Institutionen
  • Lehrkräfte – enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitung

Als vertrauenswürdige Bezugsperson leistet der Sozialpädagoge folgende Aufgaben:

  • individuelle Unterstützung beim Lernen (Einzelfallhilfe)
  • Einzelarbeit am Kind begleitend in der Unterrichtsstunde
  • Gruppenarbeit außerhalb der Unterrichtsstunde
  • es sind geplante Stunden entsprechend des Stundenplanes

Unterstützung erhalten Kinder mit:

  • Integrationsstatus,
  • Lernproblemen,
  • Migrationshintergrund, die Hilfe bei fachlichen Begrifflichkeiten benötigen.

spontane Situationsklärung bei Verhaltensauffälligkeiten

  • beruhigende Gespräche mit dem Kind
  • Information der Eltern – Gespräche mit den Eltern
  • sofortiger Kontakt zum Jugendamt in kritischen Situationen

Angebote für Kinder sozial schwacher Familien, die nicht den Hort besuchen

  • Hausaufgabenbetreuung
  • Hilfe bei schulorganisatorischen Angelegenheiten
  • Training der Selbständigkeit
  • Elternarbeit

Alle Eltern wurden am Schuljahresanfang von der Möglichkeit des Betreuungsangebotes unterrichtet.

  • Es wurde ein Plakat/Flyer mit Hinweisen zur Tätigkeit und der Erreichbarkeit des Sozialpädagogen erstellt und zum ersten Elternabend der Schule ausgeteilt.
  • In der Schulkonferenz wurde der Sozialpädagoge vorgestellt, das Betreuungsangebot erläutert und bestätigt. Neben festen Elternsprechzeiten steht der Sozialpädagoge bei Problemen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.